Kriterienkatalog Soziokultur Sachsen

Soziokulturelle Einrichtungen und Projekte als Leistungsträger im subsidiären Fördersystem

Herausgegeben vom Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.

0. ZUM SELBSTVERSTÄNDNIS

Der Begriff Soziokultur beschreibt eine relativ junge und kritische Praxisform im Kulturleben Deutschlands, die sich in Abgrenzung und Ergänzung zu großen ererbten Organisationsformen im Kulturbereich wie etwa Theater, Orchester, Museen oder Bibliotheken durchgesetzt hat.
Soziokultur als Programmbegriff weist viele Facetten auf, die in der Fachliteratur in Ansätzen bereits klassifiziert worden sind. Im Zentrum des Interesses stehen im folgenden jedoch die Bedeutungen von Soziokultur, die sich unmittelbar auf Einrichtungstypen und Projekte beziehen, also für die praktische Kulturarbeit und die Förderpolitik der Öffentlichen Hand relevant sind.

Soziokultur in diesem Sinne ist eine vor allem in freier Trägerschaft ausgeübte interdisziplinäre Praxis, die in der Kultur-, Jugend- und Sozialarbeit wurzelt. Sie hat sich in Soziokulturellen Einrichtungen verräumlicht und institutionalisiert, lebt aber sehr stark von der Experimentalität der Projektmethode. Versteht sich Soziokultur einerseits als kritischer Richtungsimpuls einer Gesellschaft, die stets veränderlich ist und daher immer auch alternativer Formen kultureller und ästhetischer Kommunikation bedarf, hat sie sich andererseits auch zu einem als Kultursparte beschreibbaren Netzwerk entwickelt, das es zu qualifizieren und stabilisieren gilt.

Der „Kriterienkatalog Soziokultur“ des Landesverbandes Soziokultur Sachsen legt Standards soziokultureller Arbeit in Sachsen fest und bietet eine Orientierung zur Beschreibung des Praxisfeldes und zu seiner Abgrenzung von anderen Organisations- und Arbeitsformen an.
Standards im Bereich Soziokultur festzulegen, ist ein schwieriges Unterfangen. Zum einen sind Soziokulturelle Einrichtungen und Projekte dem Grundsatz der Vielfalt verpflichtet und damit schwer vergleichbar, zum anderen kommt es insbesondere auf der Einrichtungsebene nicht darauf an, einen überzeitlich gültigen Institutionstypus festzulegen, da es um Veränderlichkeit in Abhängigkeit von gesellschaftlichen Erfordernissen geht, die Einrichtung also immer auch im Wandel begriffen ist. Folglich ist der Kriterienkatalog ein fort zuschreibendes und regelmäßig zu novellierendes Instrument der stetigen Widerspiegelung und Annäherung an die Praxis, keine Schablone.

Er bietet Annäherungswissen und kann struktur- und förderpolitische Entscheidungen der Kommunen, der Kulturräume und des Landes unterstützen. Zugleich bietet er eine Folie zur Verbandsentwicklung, da er die Mitgliedseinrichtungen zur Hinterfragung ihrer Leistungsprofile ermutigt und bei der Prüfung von Anträgen auf Mitgliedschaft zur Orientierung gilt. Dieser Einschätzung liegt das Selbstverständnis zugrunde, daß der Verband die soziokulturelle Infrastruktur des Freistaates Sachsen repräsentiert und damit auch die Verantwortung trägt, so verbindlich wie möglich seinen Gegenstand zu beschreiben und für Rahmenbedingungen seiner Weiterentwicklung so sorgen. Daß dies auch zum Ausschluß bestimmter Leistungsträger führt, ist notwendiger Bestandteil einer Profilbildung. Der Kriterienkatalog vermeidet letztlich eine klare Definition von Soziokultur. Er beschränkt sich auf die wesentlichen Praxisfelder „Soziokulturelle Einrichtung“ und „Soziokulturelles Projekt“.

Dabei werden diese Praxisfelder so beschrieben, daß die Aussagen für die Arbeit auf allen Förderebenen verwendet werden können, jedoch noch hinreichend Spielraum für spezifische kulturpolitische Auslegungen bleibt. Der Landesverband Soziokultur Sachsen ermutigt ausdrücklich die Entscheidungsträger aller Förderebenen, diese Kriterien anzuwenden und sie im Dialog mit dem Fachverband weiter zu spezifizieren.Der „Kriterienkatalog Soziokultur“ wurde von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 16.04.2007 beschlossen. Er wird regelmäßig diskutiert und gegebenenfalls novelliert. Dabei haben alle maßgeblichen Akteure (Mitgliedseinrichtungen, Kommunen,Kulturräume, Fachministerien, Sächsischer Kultursenat, Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, Öffentlichkeit) die Möglichkeit, Vorschläge einzubringen und am Diskussionsprozeß teilzunehmen.

Der „Kriterienkatalog Soziokultur“ soll eine verläßliche Grundlage der kulturpolitischen Arbeit in Sachsen sein. Daher wird er dem Sächsischen Kultursenat als unabhängiges Gremium zur Befassung vorgelegt. Dieser kann es dann allen Entscheidungsträgern zur Orientierung für die Erarbeitung von Förderregularien und zur Anwendung im Rahmen der jeweiligen Förderpolitik empfehlen.

1. GRUNDPRINZIPIEN SOZIOKULTURELLER ARBEIT

1.1 Soziokulturelle Einrichtungen

1.1.1 Mindeststandards

Eine Soziokulturelle Einrichtung vereinigt selbstorganisiert unterschiedliche Arbeitsbereiche,vor allem aus den Politikfeldern Kunst/Kultur, Jugend, Bildung, Soziales, Siedlungsentwicklung und Umwelt, unter ihrem Dach. Sie verfügt über ein ausformuliertes Leitbild und Selbstverständnis, das die strategische Verbindung dieser Arbeitsbereiche unter Verwendung des Programmbegriffs Soziokultur zum Ausdruck bringt.

Dazu gehört, daß sie sowohl partizipations- als auch rezeptionsorientiert arbeitet, also Kurse und Kreativangebote vorhält, aber auch als Veranstalter auftritt. Als Kultureinrichtung befaßt sie sich mit mehreren künstlerischen Sparten, die sie in Beziehung setzt, vernetzt und fördert. Dabei spricht sie sowohl das professionelle als auch das Laienschaffen an. Sie arbeitet dicht an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger (niedrigschwellig), verfolgt also einen engen Gemeinwesenbezug, und ist als gemeinnützige Organisation nicht kommerziell ausgerichtet. Möglichst keine potentielle NutzerIn soll aufgrund mangelnder Finanzkraft von Angeboten ausgeschlossen sein.

Vielfalt schlägt sich auch in den Arbeitsformen nieder: eine Soziokulturelle Einrichtung verfügt über wiederkehrende Aktionsbereiche, aber auch projektförmigangelegte, experimentelle Methoden, um zeitlich und thematisch befristete Vorhaben von großer Aktualität umzusetzen. Sie begreift sich immer auch als Forum politischer Bildung und demokratischer Aktivierung, ohne parteipolitisch gebunden zu sein. Zur Umsetzung soziokultureller Arbeit nutzt die Einrichtung feste Räume, die einen sinnfälligen, in die Öffentlichkeit wirkenden Kristallisationsort verkörpern und auch die Möglichkeit offener Treffs und informeller Kommunikation bieten. Sie ist offen für die Nutzung ihrer Räume durch Initiativen, andere Vereine und sonstige Dritte, soweit sie den Charakter der Einrichtung nicht gefährden.

In der Regel verfügt eine Soziokulturelle Einrichtung auch über ein gastronomisches Angebot, das nicht zwingend von der Einrichtung selbst bewirtschaftet werden muß. Eine Soziokulturelle Einrichtung arbeitet mit öffentlichen Zuschüssen im Bereich ihrer Zweckbetriebe und erwirtschaftet Eigeneinnahmen, die auch mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (etwa Teile des Veranstaltungsbereichs, Gastronomie) erzielt werden können. Sie ist auch ein Bestandteil regionaler Wertschöpfung und Wirtschaftskreisläufe. Eine große Bedeutung kommt dem ehrenamtlichen / bürgerschaftlichen Engagement zu, das die Einrichtung ganz wesentlich trägt und ihrerseits fördert. Dazu richtet sie Wirkungsmöglichkeiten für alle maßgeblichen Zielgruppen ein. Sie verfügt jedoch in Abhängigkeit von Größe und Profil über einen adäquaten Stamm festen Personals, das die fachliche Qualität ihrer Leistungen sichert.

Eine Soziokulturelle Einrichtung hält auch spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche vor, muß aber nicht zwingend als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe wirken. Im Zentrum ihrer Zielgruppenansprache steht vielmehr die Begegnung der Exponenten unterschiedlicher Generationen und Milieus, die generationsübergreifende Arbeit. Sie zielt im Sinne sozialer Kulturarbeit dabei nicht auf die Behebung von Defiziten einzelner NutzerInnen, sondern schafft zunächst Räume für deren mögliche Selbstverwirklichung, Bildung und Kommunikation. In einem zweiten Schritt wendet sie sich auch der Integration Benachteiligter zu, da ihr niedrigschwelliger Anspruch auch den Umgang mit Defiziten einfordert.
Eine Soziokulturelle Einrichtung thematisiert in unterschiedlichen Bereichen gesellschaftliche Marginalisierungen, weil der Ansatz einer „Kultur für alle“ einschließt, daß auch wirklich alle erreicht und  mit ihren Bedürfnissen in den Blick genommen werden. Eine Soziokulturelle Einrichtung verfügt in der Folge über ein sehr spezielles Profil, das der Gewichtung und Vernetzung der benannten Arbeitsfelder entspringt.

Sie hat ein „Alleinstellungsmerkmal“, das sie aus dem breitenkulturellen Schaffen heraushebt und in der Öffentlichkeit als engagiert und
kritisch qualifiziert.

1.1.2 Eigenschaften und Rechtsform

Eine Soziokulturelle Einrichtung folgt dem Prinzip der Selbstverwaltung und Basisnähe. Sie verfügt über demokratische Entscheidungsstrukturen, die ihre Leistungsbereiche durchziehen. Dabei kann sie von einem Rechtsträger, mehreren Rechtsträgern und/oder Initiativen getragen und bestimmt sein.
Da eine Soziokulturelle Einrichtung ganz wesentlich bürgerschaftlichem Engagement entspringt, wählt sie zur Umsetzung ihrer Ziele zumeist eine privatrechtliche Rechtsform. Im Regelfall ist dies aufgrund der starken Stellung der Mitgliederversammlung, der Regelungsfreiheit durch die Satzung (auch in Hinblick auf Organe) und der relativ problemlosen, schnellen und kostengünstigen Gründungsmöglichkeit die Rechtsform des eingetragenen Vereins.

Eine Soziokulturelle Einrichtung kann aber auch eine andere privatrechtrechtliche Rechtsform aufweisen, etwa als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) oder als Stiftung. Eine Soziokulturelle Einrichtung in kommunaler Trägerschaft ist aufgrund ihrer engen Abhängigkeit von Regelungen ihres Rechtsträgers im programmatisch engeren Sinne (etwa in Hinblick auf die Selbstorganisation) selten anzutreffen. Dennoch spielen die Kommunen für Kooperations- und Synthesemodelle eine wichtige Rolle, indem sie etwa als Eigentümer der Immobilien am Betrieb einer Soziokulturellen Einrichtung beteiligt sind oder auch eigene Angebote unter deren Dach integrieren.

1.1.3 Satzung

Eine Soziokulturelle Einrichtung verfügt als Verein über eine Satzung – als gGmbH oder gAG einen Gesellschaftsvertrag –, in der ihr rechtlicher Status, ihr Auftrag, die Erklärung der Gemeinnützigkeit und sämtliche Verfahrensregeln niedergelegt sind. Die Satzung ist das zentrale inhaltliche und rechtliche Steuerungsinstrument, das die Arbeitsweise einer Soziokulturellen Einrichtung im Kern immer aktuell widerspiegeln sollte. Sie sollte regelmäßig diskutiert und entsprechend ihrer Profilentwicklung novelliert werden. Ferner ist sie durch eine Geschäfts- und Finanzordnung, ggf. einen Geschäftsverteilungsplan und ein Leitbild bzw. Fachkonzeptionen auszugestalten. Alle Instrumente müssen auf die Satzung Bezug nehmen und durch diese im Grundsatz abgebildet werden.

Die Satzung einer Soziokulturellen Einrichtung beschreibt in offener Aufzählung die Ziele und Zwecke soziokultureller Arbeit. Sie sollte exemplarische Tätigkeitsfelder auch konkret benennen, etwa die kunstsparten- und generationsübergreifende Arbeit, die basis- und nutzerorientierte Arbeit, die Anwendung von Methoden der Sozial- und Gemeinwesenarbeit und der Soziokultur sowie die Integration verschiedener Altersgruppen, sozialer Schichten, Milieus und Nationalitäten.

Ferner müssen auch die Arbeitsfelder über das Kulturressort hinaus benannt werden, die die Einrichtung bedient oder zu bedienen vorsieht, etwa die Förderung von Ökologie und Umweltschutz, der politischen Bildung oder der Kinder- und Jugendhilfenach dem SGB VIII. Von zentraler Bedeutung ist, daß die Soziokulturelle Einrichtung alle Aktivitätsfelder möglichst präzis benennt, damit die jeweils fachgerechte Interpretation der Satzung (etwa bei der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe) gelingt und der interdisziplinäre Ansatz ablesbar wird. Die Satzung legt das Fundament für die konzeptionelle Engführung der soziokulturellen Arbeit, sie ist allerdings nicht die alleinige Basis für die Bewertung der Soziokulturellen Einrichtung als Fachorganisation.

1.1.4 Arbeitsfelder

Soziokulturelle Einrichtungen sind grundsätzlich Kultureinrichtungen. Das Präfix „Sozio-“bestimmt den Typus der Kultureinrichtung näher, verweist also darauf, daß die Gemeinschaft (das Sozium) und die Kultur sich in einer engen Verknüpfung befinden. Der kulturelle Gestaltungsanspruch reicht folglich in viele Arbeitsbereiche hinein, die nicht im klassischen Sinne zum Kulturbereich gehören. Soziokulturelle Einrichtungen können sich folglich Arbeitsfelder aus allen Ressorts erschließen, soweit sie fachlich und organisatorisch in der Lage sind, diese zu bearbeiten. Der besondere Wert liegt nicht in der möglichst großen Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsfelder, sondern in der Art und Weise, wie diese miteinander in Beziehung gesetzt werden.Folgende Arbeitsfelder werden in der gegenwärtigen Praxis soziokulturell vorwiegend und erfolgreich bedient:

  • künstlerisches Schaffen aller Sparten, etwa Theater, Musik, Tanz, Literatur, Film/Video/Medien, Bildende Kunst (professionell und durch Amateure)  in Ausstellungen,Auftritten, Kursen, Projekten, Veranstaltungen u. a.;
  • kreatives Schaffen (in Kursen, Workshops, Projekten u. a.);
  • Unterhaltungsveranstaltungen (etwa Disco, Feste u. ä.);
  • kulturelle und politische Bildung;
  • Ökologie und Umweltschutz;
  • Stadterneuerung/Dorfentwicklung/Entwicklung des ländlichen Raums;
  • intergenerationelle Arbeit;
  • inter-, trans- und multikulturelle Arbeit;
  • Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit;
  • Projekte und Angebote zu Fragen der Geschlechtergerechtigkeit / Frauenarbeit;
  • Arbeit mit Migranten;
  • Sozialarbeit;
  • Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII;
  • Demokratieentwicklung;
  • offene Kommunikation und Begegnung;
  • grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

1.1.5 Gesellschaftspolitische Funktion

Soziokulturelle Einrichtungen haben eine besondere gesellschaftspolitische Funktion. Sie stehen für eine politische Kultur, deren Kern der sich entfaltende Partizipations- und Gestaltungswille der Menschen in ihrem Lebensumfeld ist. Soziokulturelle Zentren fördern demokratische Aushandlungsprozesse und kulturelle Vielfalt durch Bildungs- und Sozialarbeit, die politisch aktuelle und gesellschaftlich relevante Themen und Probleme aufgreifen und gesellschaftskritische Lebensentwürfe konstruktiv einbringen.

Dabei wenden sie sich dezidiert gegen Ideologien und Handlungen, die die unveräußerlichen Menschenrechte mißachten und Gewalt gegenüber Andersdenkenden akzeptieren oder ausüben. Ihre Arbeit ist dabei parteipolitisch unabhängig und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Diese wird durch folgende Merkmale bestimmt: Menschenrechte,Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängigkeit der Gerichte, Mehrparteienprinzip, Chancengleichheit der Parteien einschließlich Oppositionsfreiheit.

Alternative Lebenskonzepte und Kritik an gesellschaftlichen Mißständen sind gelebte soziokulturelle Beteiligungsformen an der Fortentwicklung unseres Gemeinwesens und der Gestaltung demokratischer Alltagskultur,die auf mehr Mitgestaltung zielt. Dieser gesellschaftspolitische Gestaltungswille einer Soziokulturellen Einrichtung muß sich in ihrer Satzung, ihren konzeptionellen Entwürfen und letztlich ihrem Programm widerspiegeln.

1.1.6 Gebäude und Räumlichkeiten

Eine Soziokulturelle Einrichtung verfügt über Räumlichkeiten, die die Umsetzung der Mindeststandards soziokultureller Arbeit zulassen. Dies schließt die entsprechende Ausstattung mit Werkstätten und Veranstaltungsräumen ein. Häufig bewirtschaftet sie auch angrenzende Freiflächen. Dabei muß die Einrichtung nicht als Eigentümer in der Liegenschaft auftreten, sie kann Gebäude, Räume und Flächen auch anmieten bzw. pachten. Die Gebäude, in denen Soziokulturelle Einrichtungen residieren, spiegeln in der Regel den Geltungsanspruch im öffentlichen Raum wider. So handelt es sich oft um umgenutzte Funktionsgebäude, die bewahrt, umgedeutet, erneuert und dem Gemeinwesen durch alternative Angebote in der Nutzung zurückerstattet werden.

Es kann jedoch auch um die Weiterführung und Erweiterung bereits vorgefundener Nutzungsformen gehen. Soziokulturelle Einrichtungen verfolgen programmatisch die Stadterneuerung „von unten“, d. h. sie haben ein besonderes Interesse an marginalisierten Orten, vergessenen Gebäuden und der Wiederbelebung insbesondere von Sachzeitzeugen der Industriekultur, aber auch dörflicher Infrastrukturen, denen sie sich prozessual und mit viel Engagement zuwenden. Die Arbeit an Gebäuden, Räumen und Flächen ist selbst bereits Ausdruck soziokultureller Arbeit und drückt sich häufig auch in Projekten aus. Die Baugeschichte Soziokultureller Einrichtungen verläuft somit oft parallel zur inhaltlichen Arbeit und greift Aspekte typischer Arbeitsfelder auf, etwa ökologisches Bauen, altes Handwerk u. ä. Auf diesem Gebiet belegt die Arbeit Soziokultureller Einrichtungen den nachhaltigen Wirkungsanspruch und den bewußten Umgang mit Ressourcen.

1.1.7 Angebote gemäß SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)

Soziokulturelle Einrichtungen wenden sich auf der Grundlage entsprechender fachlicher Grundsätze allen Zielgruppen zu. Eine besonders wichtige Rolle spielen hierbei Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, für die von nahezu allen Soziokulturellen Einrichtungen spezielle Angebote vorgehalten werden. In der Regel agiert eine Soziokulturelle Einrichtung als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und arbeitet nach den gesetzlichen Vorschriften (SGB VIII), erbringt also gesetzliche Leistungen. Das Leistungsspektrum, das bedient wird, variiert in Abhängigkeit vom Profil der Einrichtung, es erstreckt sich schwerpunktmäßig auf die Regelungen des § 11 des SGB VIII.

Insbesondere im Bereich der außerschulischen kulturellen Jugendbildung leistet eine Soziokulturelle Einrichtung ihren spezifischen Beitrag zur Entwicklung der Persönlichkeit und erschließt jungen Menschen die Teilhabe am kulturellen Leben der Gesellschaft. Sie befähigt zum differenzierten Umgang mit Kunst und Kultur, ermutigt zu eigenem gestalterisch-ästhetischen Handeln vor allem in den Bereichen Musik, Tanz, Theater, Literatur, bildende Kunst, Architektur, Film, Fotografie, Video, Medien und Informationstechnologien. Sie fördert Phantasie und Kreativität, entwickelt Urteilsfähigkeit, Kritikfähigkeit und Toleranz gegenüber eigenen und fremden kulturellen Erscheinungsformen in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen und trägt entscheidend dazu bei, die künstlerische Partizipation junger Menschen zu verwirklichen.

Der besondere Wert Soziokultureller Einrichtungen als außerschulische Bildungsorte der Kinder- und Jugendarbeit besteht in ihrer niedrigschwelligen Angebotsvielfalt (Interdisziplinarität). Die Angebote knüpfen an die Interessen junger Menschen an, werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Oberste Zielstellung ist hierbei die Befähigung zur Selbstbestimmung, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement.

Zugleich unterhalten Soziokulturelle Einrichtungen in der Regel Kooperationsbeziehungen zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Leistungsträgern und sind Lernorte im Kontext eines soziokulturellen Bildungsbegriffs. Damit definieren sich die Einrichtungen als gleichberechtigte Lern- und Lebensorte neben den einschlägigen Bildungsinstitutionen und verfolgen mit der Anerkennung von formeller, nichtformeller und informeller Bildung als gleichwertige Lernsituationen das Ziel, aktiv Bildungsressourcen zu koppeln und zu potenzieren.

Bildung wird hier verstanden als eine Querschnittsaufgabe für eine demokratische Gesellschaft, in der alle jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft gleichberechtigte Zugangschancen erhalten müssen.

1.1.8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Träger einer Soziokulturellen Einrichtung hat sicherzustellen, daß das Personal und seine fachliche Kompetenz ausreichen, um die Aufgaben der Einrichtung zu erfüllen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Soziokulturellen Einrichtung ist bewußt, daß sie in einer multiprofessionellen, gleichwohl von einer soziokulturellen Gesamtauffassung getragenen Einrichtung tätig sind. Trotz des knappen Anteils fester oder befristeter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse werden alle Geschäftsfelder fachlich qualifiziert bedient. Insbesondere die angestellten Fachkräfte sind daher einer großen Verantwortung und Arbeitsbelastung ausgesetzt.

Sie sind die notwendigen fachlichen Ansprechpartner für freie MitarbeiterInnen, Honorarkräfte, Freiwillige und PraktikantInnen.

Die Kontinuität und letztlich der ideelle Anspruch einer Soziokulturellen Einrichtung werden durch statuell sehr unterschiedliche Akteure getragen, so daß anstelle einer Personalenwicklung differenzierte Kommunikationsprozesse greifen müssen, die alle Beteiligten einbinden und mitnehmen. Eine wichtige Funktion kommt dabei einer kontinuierlichen Weiterbildung zu, die allen MitarbeiterInnen ermöglicht werden sollte.

Soziokulturelle Einrichtungen arbeiten aufgrund ihrer Finanzierungs- und der prekären Arbeitsmarktsituation auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in besonderen befristeten Beschäftigungsverhältnissen (ABM, AGH u. ä.). Ferner binden sie einen großen Anteil ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements und unterstützen verschiedene Modelle von Freiwilligenarbeit und Freiwilligendiensten (etwa FSJ, FSJ-Kultur, FÖJ, Europäischer Freiwilligendienst u. a.). Damit stehen sie in einer besonderen Verantwortung gegenüber den konkreten Menschen, aber auch gegenüber der Gesellschaft.

Sie binden jene Beschäftigten und Engagierten verhältnismäßig und auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen in ihre Geschäftsfelder ein und nehmen ihre Verantwortung im Bereich der notwendigen Begleitung, Bildung und Mentorenleistungen wahr. Die verschiedenen Beschäftigungs- und Engagementformen ergänzen einander und stellen trotz differenter Laufzeiten und Leistungsmöglichkeiten die Kontinuität in der Entwicklung der Einrichtung sicher, ohne zu wechselseitigen Überforderungen oder strukturellen Schieflagen
zu führen.

1.1.9 Vernetzung und Verbandsarbeit

Eine Soziokulturelle Einrichtung ist beim Landesverband Soziokultur Sachsen assoziiert und erhält dort Beratung zur Sicherung der Mindeststandards und anderer Qualitätsmerkmale. Damit ist sie Bestandteil des Netzwerkes soziokultureller Leistungsträger in Sachsen, die in einem konzeptionellen und arbeitspraktischen Austausch stehen. Der Landesverband eruiert und bedient die speziellen Weiterbildungsbedarfe Soziokultureller Einrichtungen und ihrer MitarbeiterInnen.

Er setzt sich für eine angemessene Förderkulisse soziokultureller Arbeit auf allen Ebenen ein und nimmt auf alle legislativen und administrativen Vorgänge, die die Soziokultur im Freistaat Sachsen betreffen, Einfluß. Über seine Mitgliederversammlung garantiert der Landesverband eine Profilentwicklung der Soziokultur in Sachsen und repräsentiert verbindlich das Praxisfeld.

1.1.10 Ausschlußkriterien und Abgrenzungen

Als nicht soziokulturell im Sinne des Kriterienkatalogs gelten Einrichtungen und Vorhaben, die sich auf der Grundlage des Kriterienkatalogs nicht positiv bestimmen lassen. Vor allem betrifft dies Einrichtungen und Vorhaben, die nicht hinreichend konzeptionell verdichtet sind und dabei den Programmbegriff Soziokultur nicht konkret nachweisbar untersetzen und anwenden; die schwerpunktmäßig Kurse anbieten und/oder diese in keine konzeptionelle bzw. gesellschaftspolitisch relevante Wechselwirkung setzen; die schwerpunktmäßig reine Veranstaltungen anbieten; die kommerziell ausgerichtet sind; deren unterschiedliche Arbeitsfelder zu wenig differenziert oder verzahnt sind und in der Gesamtwirkung der Einrichtung keine soziokulturell intendierten Wirkungen zeigen; die (noch) nicht über das Organisations- und Leistungsniveau verfügen, das ein Wirksam werden der Mindeststandards, vor allem in der Mischung von rezeptions- und partizipationsorientierter Arbeit, sichtbar werden läßt.

Ferner ausgeschlossen sind Einrichtungen und Vorhaben, die in der Zielgruppenansprache zu spezifisch sind (reine Kinder- und Jugendarbeit etwa) und/oder von einem Defizitansatz in der Beschreibung ihrer Wirkungsabsichten ausgehen. Ausgeschlossen sind auch Einrichtungen und Akteure, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung wie unter Punkt 1.1.5 beschrieben mißachten. Grund-sätzliche Ausschlußgründe im Mitgliedschaftssinne regelt die Satzung des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e. V. in ihrer aktuellen Fassung.

1.2 Soziokulturelle Projekte

1.2.1 Mindeststandards

Ein soziokulturelles Projekt ist ein zeitlich und thematisch eingegrenztes Vorhaben mit einer in sich schlüssigen Dramaturgie, das neben bestehenden Angeboten des jeweiligen Trägers, aber in ideeller Nähe zu ihnen, organisiert, finanziert und verwirklicht wird. Es wird geplant, entwickelt, umgesetzt, dokumentiert und ausgewertet. Inhaltlich ist es dem interdisziplinären Anspruch soziokultureller Arbeit verpflichtet und wendet sich den unter 1.1.4 genannten Arbeitsfeldern sowie den mit Bezug auf Soziokulturelle Einrichtungen genannten Wirkungsabsichten (1.1.1) zu, versteht sich also als rezeptions- und partizipationsorientiert, gesellschaftskritisch, auf aktuelle Probleme oder neue Ausdrucksformen abzielend, aktivierend usw.

Ein soziokulturelles Projekt genügt sich nicht selbst, sondern wendet sich an breite Nutzerschichten im Gemeinwesen bzw. versucht diese aktiv in die Umsetzung einzubeziehen. Vor allem ist es nicht auf eine spezielle Zielgruppe eingeengt, sondern schlägt Brücken zwischen unterschiedlichen Adressaten und Themenbereichen.

Es verfügt über einen thematischen Kern (oder mehrere Kerne), der es aus dem üblichen Angebotsspektrum heraushebt und eine besondere gesellschaftliche oder kulturelle Aufmerksamkeit reklamiert. Die Entwicklung eines Projekts (im Sinne von „Projektieren“, Entwerfen, Planen) entspricht stets einem kreativen Vorgriff auf Kommendes oder zu Veränderndes, so daß das abgrenzbare Vorhaben zwar einerseits in bestehenden Arbeitsformen wurzelt, diese jedoch andererseits auch immer überwindet oder dialektisch in einem Neuen aufhebt. Insofern unterscheidet sich das Projekt in seiner Intensität qualitativ vom laufenden Angebot einer Einrichtung und begründet seine Ansprüche, Wirkungsabsichten und Zielvorstellungen mit einer methodisch schlüssigen Argumentation.

Projekte können darüber hinaus in Teilprojekte untergliedert sein oder mit anderen Projekten in Beziehung gesetzt oder vernetzt werden (Kooperationsprojekte). Dies ändert jedoch nichts an den Mindestanforderungen an jedes einzelne von ihnen. Die Entwicklung und Umsetzung von Projekten erfordert neben einschlägigen fachlichen Standards (Projektmanagement) Mindestressourcen des jeweiligen Trägers, da die in der Regel notwendige Fremdfinanzierung durch Eigenmittel und Eigenleistungen adäquat untersetzt werden muß.

1.2.2 Eigenschaften und Status der Projektarbeit

Projekte sind ein integraler Bestandteil der Arbeit und Angebote Soziokultureller Einrichtungen. Über Projekte entwickelt, erprobt und vitalisiert sich die Einrichtung, sowohl inhaltlich als auch personell (etwa durch temporär tätige ProjektleiterInnen). Projekte regen die Auseinandersetzung mit programmatischen Vorgaben, gesellschaftlichen Entwicklungen, künstlerischen Problemen, zielgruppenspezifischen Bedarfen sowie Vernetzungen zwischen bestehenden Geschäftsfeldern an. Sie ermöglichen die Einbindung zusätzlicher Ressourcen und Arbeitskräfte, wirken aber auch stabilisierend auf den laufenden Geschäftsbetrieb. Ferner steigern sie die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzer, erlauben aber auch die Erweiterung des herkömmlichen Aktionsfeldes einer Einrichtung, etwa durch Einbezug anderer Präsentations- oder Aktionsorte und -formen und eine tiefere Durchdringung des öffentlichen Raums.

Ein Projekt hat keine geringere Bedeutung als ein dauerhaftes oder zyklisch wiederkehrendes Angebot, es ist vielmehr eine Methode für Erneuerung und Experiment. Der Erfolg von Projekten ist folglich nicht ausschließlich an der gelingenden Umsetzung (Ergebnis oder Produkt) zu messen, sondern auch an der spezifischen Form des Verlaufs und den dabei gewonnenen Erkenntnissen.

Es kann auch scheitern, sofern dies im Mißlingen der Umsetzung gedanklich antizipierter Inhalte, Aktionsformen oder Vernetzungen und nicht im Management, also im Handwerklichen begründet ist. Als Bestandteil des Projektes gilt also der kreative gedankliche Vorgriff im selben Maße wie dessen praktische Verwirklichung, wobei im Ergebnis keine vollständige Deckungsgleichheit beider erreicht werden muß. Planung und Umsetzung von Projekten erfordern eine größere Freiheit und Variabilität als herkömmliche laufende Angebote.

Eine wichtige Eigenschaft von Projekten ist jedoch deren gründliche Konzeption, die die Voraussetzungen, Bedingungen und praktischen Etappen der Umsetzung sowie zu erwartende und ggf. nachzunutzende Ergebnisse, Erkenntnisse, Produkte und Allianzen gründlich und sinnfällig umreißt.

Dieses Szenario bedarf einer gewissen Überzeichnung, um den gesellschaftspolitischen oder kreativen Mehrwert herauszuarbeiten und den Akteuren und potentiellen Zuwendungsgebern den gemeinten Horizont zu erschließen bzw. sie zu überdurchschnittlichem Engagement zu ermutigen. Einem Projekt eignet somit auch eine „appetitive Funktion“, die beginnend bei der Ideenfindung über die Konzeptionierung bis hin zur Beschreibung der Umsetzung die Verwirklichungswahrscheinlichkeit begünstigen können muß.
Die gedankliche Vorarbeit ist eine der wichtigsten Leistungen und schlägt sich in einer überzeugenden Argumentation nieder.2 Wo Projektarbeit eine wichtige Rolle spielt, dürfen Ideenreichtum und Kreativität vermutet werden, die auf die Arbeit der Akteure im Ganzen zurückwirken. Daher gelten Soziokulturelle Einrichtungen auch als Ideenschmieden.

1.2.3 Träger

Träger von soziokulturellen Projekten sind in erster Linie Soziokulturelle Einrichtungen und Initiativen. Sie verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Konzeptionsarbeit, im Projektmanagement, in der Bewirtschaftung von Mitteln einschlägiger Förderfonds und in der Kombination von Projekten mit interdisziplinären Geschäftsfeldern.

Soziokulturelle Projekte können jedoch auch von anderen Kultur-, Jugend- und Sozialeinrichtungen vornehmlich in freier Trägerschaft umgesetzt werden, deren Programmatik, Geschäftspolitik und Organisationsform die erforderliche Flexibilität und Wirksamkeit derartiger Vorhaben erlauben. Gradmesser ist dabei immer die notwenige inhaltliche, organisatorische und gemeinwesenbezogene Ausrichtung, wie sie in den Mindeststandards (1.2.1) beschrieben ist. Projekte dürfen nicht zu Zusatzangeboten von Sonderveranstaltungen, Events oder zur Zielgruppenakquise degradiert und dem eigentlichen Hausangebot subsumiert werden. Die Eigenständigkeit des Projektes muß vom Träger garantiert werden.

1.2.4 Sicherung von Nachhaltigkeit

Soziokulturelle Projekte finden nicht beliebig oder zur Verwertung kurzzeitiger Interessenlagen statt, sondern verdeutlichen inhaltliche, wirkungsbezogene und strategische Wachstumsbewegungen einer Soziokulturellen Einrichtung. Häufig sind sie direkte und einzig mögliche Mittel, eine bestimmte Öffentlichkeit zur Erreichung eines gesellschaftspolitischen Ziels zu sensibilisieren, informieren, mobilisieren oder zu vernetzen (beispielsweise bei Vorhaben gegen Rechtsextremismus und zur Stärkung demokratischer Kultur).

Daher müssen sie nicht nur gründlich aufgearbeitet und in das Organisationsgedächtnis der Einrichtung integriert werden, sondern auf der Ergebnis- und Erfahrungsebene direkt in der Einrichtung und ihrer Arbeit weiterwirken. Nachhaltigkeit heißt aber auch, über konkrete Anschlußvorhaben nachzudenken oder wirkungsvolle Projekte anderen Akteuren zur Adaption nahezubringen. So sind Sicherung, Verwertung und qualitative Fortentwicklung von Erfahrungen möglich, aber auch Impulse zur Verstetigung von Erkenntnissen und Aktionsformen in der laufenden Arbeit.

1.2.5 Ausschlußkriterien und Abgrenzungen

Nicht als soziokulturelles Projekt zu qualifizieren ist ein Vorhaben, das zeitlich unbefristet läuft, monothematisch, nur auf spezielle Zielgruppen oder ausschließlich defizitorientiert ausgerichtet ist, dessen konzeptioneller Verdichtungsgrad in Hinblick auf die im Kriterienkatalog beschriebenen soziokulturellen Inhalte und Arbeitsfelder zu gering ausfällt, dessen Interdisziplinarität unzureichend untersetzt ist, das kommerziell, ausschließlich kunst- oder kulturpädagogisch (vermittelnd, lehrend) ausgerichtet ist, dessen Träger über keine hinreichende Organisationssubstanz und konzeptionelle Erfahrung verfügt, das die Verbindung von Rezeption und Partizipation mißachtet und nicht hinreichend aktivierend in das Gemeinwesen hineinwirkt, das selbstreferentiell ausgerichtet oder für exklusive Teilnehmendenkreise konzipiert worden ist, das veranstaltungs- oder eventlastig organisiert ist, das in Teilen oder in Gänze zyklisch wiederkehrt oder die Fortsetzung eines bereits umgesetzten Vorhabens oder erprobter Arbeitsformen ohne hinreichende Innovationsanteile darstellt, das aus aneinandergereihten Bestandteilen oder Kursen ohne hinreichend thematische Verknüpfung und Synthese besteht oder aber über keine innovativen und experimentellen Anteile sowie gedanklich über keine Tiefe oder Antizipationskraft verfügt.

Soziokulturelle Projekte sind in erster Linie kulturelle Vorhaben auf der Basis eines weiten Kulturbegriffs. Sie können Anteile aus anderen Bereichen enthalten, etwa Jugend, Bildung, Soziales oder Umwelt, wurzeln aber nicht primär in diesen Ressorts. Als nicht soziokulturell gelten grundsätzlich Vorhaben, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung wie unter Punkt 1.1.5 beschrieben mißachten.

2. FÖRDERUNG SOZIOKULTURELLER ARBEIT

2.1 Förderung Soziokultureller Einrichtungen

2.1.1 Zuwendungsquellen, Interdependenzen und Eigenwirtschaftskraft

Der Beitrag Soziokultureller Einrichtungen zur kulturellen Demokratisierung, Angebotserweiterung und basiskulturellen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger rechtfertigt eine öffentliche Förderung dieser gemeinwohlorientierten Träger. Die Förderung Soziokultureller Einrichtungen unterliegt den Grundsätzen des Föderalismus und der Subsidiarität.

Demnach sind in Sachsen die Gemeinden, Kulturräume und das Land zuständig, die Existenz der institutionalisierten Soziokultur zu unterstützen, denn deren Wirkungshorizont reicht von der lokalen bis im Einzelfall überregionalen Bedeutung. Auf all diesen Förderebenen gilt die Soziokultur als förderfähige Sparte(3). Die unterschiedlichen Finanzierungsquellen greifen sowohl ressortbezogen als auch in Hinblick auf die Förderebenen ineinander.

Förderquellen sind vor allem die Kultur-, Jugendhilfe- und Sozialhaushalte der Gemeinden und Landkreise (kommunale Ebene), die Kulturkassen der Kulturräume, Haushaltsmittel des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Landesamtes für Familie und Soziales/Landesjugendamt, der Agenturen für Arbeit u. a. Da in der Regel unterschiedliche Gegenstände bezuschußt werden bzw. komplementär gefördert wird, kommt allen Quellen eine wichtige Bedeutung zu.

Insbesondere das Zusammenspiel zwischen kommunaler und Kulturraumebene ist entscheidend für die Existenzsicherung und Entwicklungsoptionen der Einrichtungen. Interdependenzen bestehen aber auch zwischen der institutionellen Grundsicherung und der Finanzierung von Projekten (vgl. 2.2). Ohne institutionelle Grundsicherung ist auch effektive und substantielle Projektarbeit nicht möglich.

Eine wichtige Basis der Finanzierung stellen aber auch die selbst erwirtschafteten Mittel dar. Soziokulturelle Einrichtungen verfügen über eine sehr hohe Eigenwirtschaftskraft, die jedoch zur Wahrung der Programmatik und Gemeinnützigkeit nicht unbegrenzt ausgedehnt werden kann. Eigenmittel werden vor allem erwirtschaftet aus Mitgliedsbeiträgen, Teilnehmergebühren, Eintrittsgeldern, Einnahmen aus Gastronomie, Verkauf von Produkten u. ä. Weitere wichtige Einnahmequellen sind Spenden und Sponsoringmittel.

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(3) Auf der kommunalen Ebene zum Teil nicht explizit, sondern im Rahmen der Förderrichtlinien für freie Träger im Kunst- und Kulturbereich oder bezogen auf die Jugendhilfeplanungen. Alle Kulturräume jedoch sehen die Förderung soziokultureller Einrichtungen oder Projekte vor und charakterisieren relativ genau deren Spezifik.

Jeder Kulturraum verfügt auch über einen Spartenvertreter/eine Spartenvertreterin Soziokultur.

2.1.2 Grundabsicherung und lokale Bedeutung

Soziokulturelle Einrichtungen von lokaler Bedeutung sollen gemäß Subsidiaritätsprinzip in ihrer Grundabsicherung zunächst von der kommunalen Förderebene unterstützt werden.

Ihre Ausstrahlung beschränkt sich im wesentlichen auf die Gemeinde, also das
unmittelbare Umfeld, ihre Nutzerinnen und Nutzer sowie spezielle Publika stammen ebenfalls vornehmlich aus dem direkten Gemeindegebiet.

Einrichtungen mit lokaler Bedeutung können jedoch Tätigkeitsfelder oder Projektarbeiten initiieren, die den lokalen Wirkungsbereich überschreiten.

Dann können sie für die Finanzierung dieser abgegrenzten Arbeitsbereiche neben der kommunalen Förderung auch auf regionale Zuwendungsquellen
zugreifen, etwa die Landkreise oder Kulturräume.

2.1.3 Grundabsicherung und regionale Bedeutung

Soziokulturelle Einrichtungen von regionaler Bedeutung sollen gemäß Subsidiaritätsprinzip und nach den Regelungen des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen für ihre Grundsicherung die Förderung der Kulturräume in Anspruch nehmen.

„Regionale Bedeutung“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. In der Praxis wird er in der Regel so interpretiert, dass das Angebot der Einrichtung über die kommunale Ebene hinausreicht, die Nutzerinnen und Nutzer auch aus dem Umland die Angebote nachfragen und die Einrichtung in ihrer Sparte einen für die Region strukturbildenden Charakter aufweist. Eine Soziokulturelle Einrichtung von regionaler Bedeutung muß von der kommunalen Ebene (Sitzgemeinde) anerkannt sein und unterstützt werden, damit sie in der Kulturraumfinanzierung verankert werden kann.

Viele Soziokulturelle Einrichtungen in Sachsen haben eine regionale Bedeutung, gleichwohl die Angebote und Arbeitsweisen von Soziokultur gemeinhin als „kleinteilig“, auf das Gemeinwesen bezogen beschrieben werden. Die Entwicklung großer und strahlkräftiger Einrichtungen, die auch im Umland wahrgenommen werden und Publikumsströme generieren, hat sich infolge einer gezielten Förderpolitik des Landes zwischen 1995 und 1998 ergeben.

Mit einem „Strukturförderprogramm Soziokultur“ hatte das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst über eine Legislaturperiode die Herausbildung freier Trägerstrukturen im breitenkulturellen Bereich unterstützt und die Einbindung jener institutionell gestärkten Einrichtungen in die kommunale und Kulturraumförderung vorangetrieben. Damit ist der Programmbegriff Soziokultur systematisch in die kulturelle Regionalentwicklung nach der politischen Wende eingeflossen.

Es gilt, diese Entwicklungsarbeit zu sichern, auszubauen und die regionale Bedeutsamkeit in Abhängigkeit vom jeweiligen Kulturraum näher herauszuarbeiten (etwa in Kulturentwicklungsplänen oder kulturpolitischen Leitlinien). Soziokultur ist auf der regionalen Ebene in Sachsen eine in allen Förderrichtlinien fixierte förderfähige Kultursparte.

2.1.4 Förderung bei überregionaler Bedeutung

Soziokulturelle Einrichtungen von überregionaler Bedeutung werden in ihrer Substanz von der kommunalen und Kulturraumförderung gesichert und verfügen ferner über eine hohe Eigenwirtschaftskraft. Eine institutionelle Förderung durch die Landesebene ist derzeit nicht möglich, da der Freistaat Sachsen haushaltsseitig über das Kulturraumgesetz bereits in die Regionen wirkt.

Institutionell wird der Landesverband Soziokultur Sachsen als Zusammenschluß der Soziokulturellen Einrichtungen Sachsens als überregionale Förderaufgabe des Landes berücksichtigt. Projekte dieses Verbandes sind direkt aus Haushaltsmitteln des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst förderfähig.

Institutionelle und Projektförderung bedingen in diesem Fall einander.
Die Förderung überregional bedeutsamer Vorhaben bei Soziokulturellen Einrichtungen greift derzeit ausschließlich projektbezogen (vgl. 2.2.1).

2.1.5 Vernetzung und Kooperationen

Insbesondere in Gebieten mit dichter soziokultureller Infrastruktur und Einbindung mehrerer Einrichtungen in die Kulturraumfinanzierung kommt der Vernetzung und Kooperation eine besondere Bedeutung zu. Die Förderpolitik der Kulturräume zielt nicht nur auf Substanzerhalt, sondern auch auf die Herstellung effizienter Träger- und Leistungsstrukturen.

Die Soziokulturellen Einrichtungen sollen daher ihre Angebote und Ausrichtung abstimmen, immer wieder Möglichkeiten der Zusammenarbeit prüfen sowie in enge Kooperationsbeziehungen eintreten. Die Trägerautonomie und das Recht auf eine eigene Geschäftspolitik bleiben dabei gewahrt.

2.1.6 Investitionen

Soziokulturelle Einrichtungen verfügen über besondere bauliche Voraussetzungen sowie Investitions- und Sanierungsbedarfe (vgl. 1.1.6), die sie in der Praxis häufig vor große Probleme stellen. Da das Eigenkapital meist gering und die maßgebliche Förderkulisse begrenzt ist, können die Immobilien nicht optimal weiterentwickelt und den Erfordernissen der Nutzung angepaßt werden.

Sofern die Gebäude nicht Eigentum des Trägers sind, greifen die Schwierigkeiten etwa der Kommunen als Eigentümer, aufgrund knapper Haushalte zu investieren. Die noch immer notwendigen infrastrukturellen Anpassungsleistungen hatte der Bund im Rahmen eines „Aufbauprogramms Kultur in den Neuen Ländern“ unterstützt. Leider waren hier die Soziokulturellen Einrichtungen aufgrund mangelhafter Bewirtschaftung einiger ostdeutscher Bundesländer vorfristig aus dem Förderspektrum ausgeschieden.

Um so wichtiger ist es, daß die Kommunen und die Kulturräume den Investitionsbedarf gewissenhaft eruieren und die Einrichtungen nach Kräften unterstützen, etwa auch und insbesondere bei der Nutzung entsprechender EU-Förderprogramme, die einen nationalen Anteil einfordern.
Besondere Aufmerksamkeit können Soziokulturelle Einrichtungen reklamieren, wenn sie gemäß ihren programmatischen Grundsätzen und Arbeitsfeldern auf nachhaltige und alternative Sanierungsmöglichkeiten zurückgreifen und dafür vorhandene Fördermöglichkeiten nutzen.

2.2 Förderung Soziokultureller Projekte

2.2.1 Bedeutung und grundsätzliche Reichweite

Soziokulturelle Projekte werden je nach Bedeutung und Reichweite von unterschiedlichen Zuwendungsgebern gefördert. Ähnlich wie bei der institutionellen Förderung sind für Projekte mit lokaler Bedeutung und inhaltlicher Ausrichtung die kommunalen Zuwendungsgeber verantwortlich, für Projekte hingegen mit regionaler Bedeutung und Ausrichtung die Kulturräume.

Überregional bedeutsame Projekte, deren Ausstrahlung oder Innovationskraft sie dazu qualifiziert, können von der Landesebene gefördert werden. Hier ist die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen zuständig, deren Förderrichtlinie einen Fachteil Soziokultur enthält. Projekte von gesamtstaatlichem Interesse und herausgehobener fachlicher Bedeutung werden von der Bundesebene gefördert; hierzu wurde ein selbstverwalteter Förderfonds eingerichtet, der Haushaltsmittel des Bundeskanzleramtes bewirtschaftet und Fördergrundsätze veröffentlicht hat: der Fonds Soziokultur e. V.

Für bestimmte Projekte, deren Bedeutung es erlaubt, können auch Fördermittel der Europäischen Union eingesetzt werden. Hier sind die Bedingungen allerdings zu komplex, als daß man sie mit der europäischen Tragweite der förderfähigen Vorhaben hinreichend beschreiben könnte. Beratend ist auf diesem Gebiet die EU-Kontaktstelle bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen tätig.

Die Förderung jeder höheren Ebene setzt in der Regel die Beteiligung der in der Region verantwortlichen Zuwendungsgeber voraus. Subsidiarität und Dezentralität als Grundsätze halten gerade die Landes-, Bundes- und europäische Ebene dazu an, nur jenes zu fördern, was auch vor Ort Akzeptanz und eine Mindestunterstützung findet.

Ein Vorhaben sollte also stets von seinem Ideengehalt, Umfang, seiner Reichweite und seinem Haushaltsvolumen her in die Hierarchie der Zuwendungsgeber eingebettet und im Rahmen einer gezielten und systematischen Fördermittelakquise entwickelt werden. Eine zufällige Zuordnung zu Förderebenen und mangelnde lokale Verankerung bleiben nicht unentdeckt und disqualifizieren ein Vorhaben. Eine reine „Fremdfinanzierung“ von Projekten ist in der Regel ausgeschlossen.

Nicht nur die Projektträger, sondern auch die involvierten Förderebenen tragen
Verantwortung für die Ermöglichung gelingender soziokultureller Projekte. Die einen auf der inhaltlich-organisatorischen Seite, die anderen in Hinblick auf das Vorhalten angemessener Budgets und fachlicher Kompetenz zur Beratung, Begleitung und Qualifizierung.

Förderpolitik ist nur mit vernetztem Denken erfolgreich und effektiv. Das schließt die Auswertung besonders gelungener Fördermodelle oder mißglückter Akquiseversuche ein (vgl. 2.2.3).

2.2.2 Projektförderung als Säule der Gesamtfinanzierung

Projekte stellen eine wichtige Basis zur Finanzierung Soziokultureller Einrichtungen dar (vgl. 1.2.2). Wo die Finanzierung soziokultureller Arbeit bewertet, die Qualität der Geschäftsfelder, die Zyklen und Innovationsvorhaben im Gesamt betrachtet werden, muß das Vorhandensein einer adäquaten Förderkulisse stets mitgedacht werden. Ohne freie Mittel in den Kulturhaushalten aller Förderebenen und ohne hinreichend institutionelle Grundsicherung kann die Projektförderung nicht zum Gesamterhalt einer Einrichtung und zum inhaltlichen Wachstum beitragen.

Projektförderungen auch jenseits der öffentlichen Hand bestimmen ebenso diese Einschätzung. Die Fördermittel von Stiftungen und sonstigen Zuwendungsgebern setzen eine organisatorische Stabilität und Grundausstattung voraus.

2.2.3 Förderberatung und Erfahrungsaustausch

Ein Projektträger sollte stets die zur Verfügung stehenden Beratungsangebote zur optimalen Gestaltung und Plazierung seiner Förderanträge in Anspruch nehmen. Dies schließt die Zuwendungsgeber (Kommunen, Kulturräume, Kulturstiftung des Freistaates Sachsen) genauso ein wie etwa den Landesverband Soziokultur Sachsen, der an mehreren Stellen an der Vergabe von Fördermitteln beteiligt ist. Wichtig ist dabei nicht nur die Fachlichkeit, sondern auch die notwendige Erfahrung mit der Arbeit von Förderbehörden.

Darüber hinaus kommt der Spiegelung von gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit der Projektarbeit, mit Zuwendungsgebern und Kooperationspartnern eine erhebliche Bedeutung zu. Ohne eine gewissenhafte Auswertung und Verfügbarmachung von Informationen können die zuständigen kulturpolitischen Akteure auch nicht hinreichend zur Verbesserung der förderpolitischen oder förderpraktischen Rahmenbedingungen beitragen.

Bei grundsätzlichen Problemen im Bereich der Förderpolitik auf kommunaler und Landes-ebene kann auch für den Bereich Soziokultur der Sächsische Kultursenat angerufen werden, der sich bereits mit seinem „Bericht über die Soziokultur im Freistaat Sachsen“ mit dieser Sparte befaßt hat.

Alle Zuwendungsgeber sollten regelmäßig Förderrichtlinien und Förderschwerpunkte aktualisieren. Dabei sowie bei der Herstellung von Kulturpolitischen Leitlinien, Kulturentwicklungsplänen und anderen kulturpolitischen Strategiepapieren kann der „Kriterienkatalog Soziokultur“ eine wichtige fachliche Orientierung bieten.