ganz aktuell:

Erklärung der Interessengemeinschaft der Landeskulturverbände in Sachsen zur geplanten Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes

Nach dem bisher vorliegenden Arbeitspapier sollen in der vorgeschlagenen Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes (KRG) a) den Kulturräumen jährlich nunmehr mindestens 77.600.000 € direkt zur Verfügung gestellt werden, b) mindestens 2.100.000 € einem vom SMWK zu bewirtschaftenden ...  

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l-iz.de: Gutachten zu sächsischen Kulturräumen: Leipzig soll einsparen, Dresden baut

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dnn: Anhörung zum Kulturraumgesetz befasst sich mehr mit Mittelkürzungen im Haushaltsentwurf

aus den Dresdner Neusten Nachrichten am 17. August 2010

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VILLA startet Schulsozialarbeit

Als erstes Kulturzentrum in der Stadt bietet das Soziokulturelle Zentrum "Die VILLA" mit dem Schuljahresbeginn auch Schulsozialarbeit an. Mit der 125. Mittelschule wurde dafür einen spannender und kompetenter Partner im Brennpunkt Leipziger Osten gefunden. Ca. ein Drittel der Schüler ...  

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l-iz: FDP zur Leipziger Skala-Debatte - Zu wenige Vorschläge des Kulturbürgermeisters sind wirklich durchdacht

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l-iz.de: Ein wenig Licht im Dunkel um die Leipziger Skala - Skadi Jennike findet klärende Worte

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l-iz.de: Der Kulturbürgermeister und das Schauspiel - Pause für die Skala im Gespräch

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mephisto 97,6: Stadt plant Kürzungen im Kulturbereich - Die Stadt will im Kulturbereich rund eine Million Euro einsparen.

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Leipziger Internet-Zeitung: 'Leipzigs Kulturbürgermeister Michael Faber im Interview, Teil 2: Spinnerei, Oper, Kürzungsdebatte'

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Leipziger Internet-Zeitung: 'Leipzigs Kulturbürgermeister Michael Faber im Interview, Teil 1: Fünf Prozent und das Centraltheater'

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Initiative Fünf für Leipzig - Konkretisiert ihre Position


FÜNF FÜR LEIPZIG  –  POSITIONEN DER INITIATIVE
 
Worauf bezieht sich unsere Forderung '5% des Kulturetats für die Freie Kultur'?

Während jeder kommunalen Haushaltsdebatte kursieren – innerhalb der Verwaltung, in der Politik und in der Öffentlichkeit – sehr unterschiedliche Angaben über die Höhe des Leipziger Kulturetats. Dies führte wiederholt zu Irritationen bei der Festlegung der Bezugsgröße für die Berechnung der Fördermittel für die Freie Kulturszene. Um dies zukünftig zu vermeiden, stellen wir unsere Position nochmals klar:

  1. Als kommunaler Kulturetat werden die Gesamtausgaben für den Kulturbereich innerhalb des Verwaltungshaushaltes der Stadt Leipzig bezeichnet.
  2. Mit dem Begriff „Fördermittel für die Freie Szene Kultur“ ist im Sinne des Ratsbeschlusses (HP 38.02/08) vom 17.09.2007 die Haushaltsstelle „1.300.700.000/0 – Zuschüsse an Vereine und Verbände“ gemeint.


Welche Projekte sollen aus der Haushaltsstelle „1.300.700.000/0 – Zuschüsse für Vereine und Verbände“ bezuschußt werden – und welche nicht?

Nach dem Stadtratsbeschluss vom 17.09.2008, der die schrittweise Erhöhung der Fördermittel für die  Freie  Kulturszene  bis 2013 auf 5% vom Kulturetat festschreibt, sind seitens des Kulturamtes mehrfach Kulturträger der Freien Kulturszene zugeordnet worden, die von dem genannten Beschluss nicht betroffen sind. Dadurch wird dem Stadrat und der Öffentlichkeit ein falscher (zu hoher) Anteil der Fördermittel für die Freie Kulturszene am Leipziger Kulturetat vorgetäuscht. Um dies zukünftig auszuschließen, stellen wir unsere Position nochmals klar:

1. Aus der Haushaltsstelle 1.300.700.000/0 können Einrichtungen/Projektträger bezuschußt werden, die:

  • auf der Grundlage einer Konzeption schwerpunktmäßig zur Erreichung kultureller Zielstellungen arbeiten, welche ohne eine Querfinanzierung durch die Stadt Leipzig nicht erreichbar wären. Es handelt sich in der Regel um gemeinnützige Körperschaften in freier Trägerschaft sowie freiberufliche KünstlerInnen.

2. Aus der Haushaltsstelle 1.300.700.000/0 können keine Einrichtungen/Projektträger bezuschußt werden, die:

 

  • sich in öffentlicher Trägerschaft (Kommune, Freistaat) befinden oder die nach ihrer Satzung überwiegend dem Zweck dienen, öffentliche Einrichtungen zu fördern bzw. deren Rahmenbedingungen sicher zu stellen (Fördergesellschaften bzw. –vereine, Betreibergesellschaften o.ä.).
  • im Verwaltungshaushalt der Stadt Leipzig über eine eigene Haushaltsstelle verfügen.

 
Warum 5% und wie sollen diese erreicht werden?

Wir haben schon 2007 – zu Beginn der Kampagne „Fünf für Leipzig“ – erklärt und bekräftigen nochmals  unseren  Ansatz  der  dynamischen  Bindung  der  Fördermittel  für  die  Freie  Kulturszene  an  die wirtschaftliche Situation unserer Stadt. Durch die Prozentregelung wollen wir das Solidarprinzip verankern: Geht es der Stadt wirtschaftlich gut, so fallen die Zuschüsse für unsere Arbeit höher aus. In schwierigen Zeiten können die Fördermittel sinken. Daran halten wir nach wie vor fest.
 
Wir haben schon 2007 – als die Mittel der Haushaltsstelle 1.300.700.000/0 noch bei ca. 1,9% des Kulturetats lagen– argumentiert und bekräftigen nochmals, dass eine Anhebung der Fördermittel für die Freie Kulturszene auf 5% des Kulturetats nur erreicht werden kann, wenn eine kontinuierliche jährliche Steigerung um 0,5 % über einen Zeitraum von 6 Jahren umgesetzt wird. Eine schnellere Erreichung des Ziels erscheint uns aufgrund der erforderlichen Strukturveränderungen innerhalb des Kulturetats unrealistisch. Die Aufhebung der Kontinuität dieses Prozesses durch die Aussetzung von Zwischenschritten für ein oder mehrere Jahre ist ebenso kontraproduktiv, weil die Kommune in der Folge  durch die extreme Erhöhung des nächsten Schrittes vor eine unlösbare Haushaltssituation gestellt wird.
 
Leipzig am 30.11.2009
 
 
Falk Elstermann, Martin Heering
i.A. der Initiative Leipzig + Kultur  


Downloads zu diesem Thema:

2009-11-30_Positionen_Fuenf-fuer-leipzig.pdf121 K